Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltung 1.1. Für alle Lieferungen sowie für alle Werk- und Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Abschluß des Vertrages durch den Vertragspartner anerkannt werden. 1.2. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.3. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die die Firma Nele nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die Firma Nele ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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2. Angebote und Auftragsbestätigungen 2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Vertragspartner eine seiner Bestellung entsprechende Auftragsbestätigung der Firma Nele erhält. 2.2. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben der Firma Nele sind nur als Annäherungswerte zu verstehen. 2.3. Alle Preise verstehen sich ab Laden zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten sowie zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

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3. Lieferung 3.1. Soweit sich aus dem online-shop der Firma Nele bzw. aus der Auftragsbestätigung der Firma Nele nichts Abweichendes ergibt, gilt eine Lieferfrist von vier Wochen ab Datum des Vertragsschlusses. Bei nachträglicher Änderung der Vertragsleistungen ist die Firma Nele berechtigt, die Vereinbarung einer neuen Lieferfrist zu verlangen. 3.2. Die Gefahr der Versendung der Ware trägt der Vertragspartner, sofern dieser kein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist. 3.3. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt nach Abstimmung eines Termins frei Bordsteinkante.

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4. Zahlungsverzug Der Vertragspartner, der nicht Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung der Firma Nele Zahlung leistet. Er schuldet Verzugszinsen von jährlich zehn Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Im übrigen bleiben die §§ 286, 288 BGB unberührt.

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5. Eigentumsvorbehalt 5.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum der Firma Nele. Solange ist der Vertragspartner verpflichtet, der Firma Nele auf Anforderung Auskunft über Bestand und Verbleib der Ware zu erteilen und Rechnung zu legen über die Forderungen aus deren Weitergabe. 5.2. Soweit die Lieferung für den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners erfolgt, ist dieser zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Für diesen Fall wird verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zur Absicherung der Firma Nele tritt der Vertragspartner schon jetzt seine künftigen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware gegen seinen Geschäftspartner entstehenden Forderungen an die Firma Nele ab. 5.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Firma Nele unverzüglich zu informieren, falls Dritte versuchen, auf die noch im Eigentum der Firma Nele stehenden Waren oder auf die zur Sicherheit abgetretenen Forderungen Zugriff zu nehmen, insbesondere durch Pfändung.

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6. Aufrechnung Gegenüber Forderungen der Firma Nele kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

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7. Sachmängelhaftung 7.1. Durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen ab Lieferung der Ware zu rügen, anderenfalls die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen ist. Die Frist ist gewahrt durch rechtzeitige Absendung einer entsprechenden Anzeige an die Firma Nele. 7.2. Im übrigen richtet sich die Haftung der Firma Nele für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Einschränkungen für den Vertragspartner, der kein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist: Die Mängelansprüche beschränken sich zunächst auf die Beseitigung des Mangels. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, bleibt es dem Vertragspartner vorbehalten, die weiter- gehenden gesetzlichen Mängelansprüche geltend zu machen, insbesondere den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Mängelansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Ablieferung. 7.3. § 377 HGB bleibt unberührt.

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8. Schadensersatzansprüche 8.1. Soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners in allen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Nele oder ihre Mitarbeiter haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. 8.2. Das Recht des Vertragspartners, sich bei einer Pflichtverletzung der Firma Nele, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht, vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt jedoch nicht für Kunden, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.

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9. Rückabwicklung des Vertrages 9.1. Sofern einem Verbraucher gemäß § 13 BGB im Einzelfall ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d BGB zusteht, trägt er die Kosten der Rücksendung, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. 9.2. Hat der Vertragspartner durch Verletzung einer Vertragspflicht zur Rückabwicklung des Vertrages Anlaß gegeben, schuldet er den Rücktransport der empfangenen Ware sowie Wertersatz für die eingetretene Verschlechterung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

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10. Datenschutz Der Vertragspartner ist darüber informiert und willigt ein, daß seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung persönlichen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutz- (BDSG) und Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) und der sonstigen gesetzlichen Vorschriften gespeichert und vertraulich behandelt werden.

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Erfüllungsort und Gerichtsstand Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt folgendes: Ausschließlicher Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen und Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Nele.